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Betriebliche Gesundheitsförderung


Gemäß der Neuregelung des §3Nr.34 EStG zum 19.11.2008 können Sie jedem Ihrer Mitarbeiter ab sofort und noch in diesem Jahr bis zu 500€ für individuelle gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei gewähren.

Was bedeutet das für Sie?


Sie können im Rahmen der Gesundheitsprävention aus unserem Angebot wählen, um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.

Warum sollten Sie das tun?


Es kann viele Vorteile mit sich bringen seinen Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, wie zum Beispiel:
  • Motivationssteigerung der Mitarbeiter
  • Gesundheitsprävention der Mitarbeiter und damit weniger Krankheitstage
  • Leistungssteigerung der Mitarbeiter
  • Verbesserung des Arbeitsklimas
  • Belohnung ist bis zu 500€ steuer- und beitragsfrei

Welche Möglichkeiten gibt es diese Maßnahmen durchzuführen?


Die erste Möglichkeit besteht direkt in unserer Praxis. Dort können wir Ihnen folgende Dinge anbieten:
Wahlweise besteht auch die Möglichkeit unser Angebot direkt in Ihrer Firma wahrzunehmen. Zum Angebotsspektrum gehören:

Wie können Sie unsere Angebote nutzen?

Es gibt einmal ein Gutschein-System, welches Sie nutzen können, um Ihren Mitarbeitern Gutes zu tun. Und/oder Sie lassen sich von uns für Ihre Firma ein Angebot machen

Nur wer gesund ist, kann gut arbeiten und optimale Leistung bringen. Deshalb sind gesunde Mitarbeiter wichtig für jedes Unternehmen.

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Öffnungszeiten

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Kontakt

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Meininger Str. 26
D-98634 Wasungen
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